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Wahlarzt - warum ist der Wahlarzt so teuer ?

Die Neurologische Praxis Dr. Wiederin arbeitet nach dem WAHLARZTSYSTEM

Alles zum Thema Wahlarzt finden Sie unter diesem LINK zur Ärztekammer Vorarlberg, dort finden Sie auch die Adressen aller Kassenvertragsärzte für Neurologie in Vorarlberg.

LINK über die Ärztekammer Vorarlberg zum Honorartarif der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (Tarif in Punkten). Aktuell werden meines Wissens nach den Patienten beispielsweise von der VGKK 0,44 Euro pro Punkt erstattet. Ein Kassenvertragsarzt erhält zu Beginn des Quartals nach meinem Wissen pro Punkt 1,12 Euro direkt vom Kostenträger überwiesen. Warum der Wahlarztpatient von seinem gesetzlichen Krankenversicherer nur wenig erstattet bekommt empfehle ich bei der jeweiligen Krankenversicherung DIREKT nachzufragen (Direktion, Ombudsmann). Die Erstattungstarife von BVA, SVA-gewerbliche Wirtschaft und der anderen kleinen Kassen bitte ich ebenfalls beim Kostenträger direkt abzufragen (liegen mir nicht vor). Meiner Erfahrung nach (von meinen Patienten) wird bei diesen Kassen mehr erstattet als bei der VGKK. Privat- bzw. zusatzversicherte Patienten bekommen in der Regel einen Großteil bzw. das komplette Honorar rückerstattet (Privattarif-Empfehlung pro Punkt im Mittel Euro 2,6.- nach meiner Information - Quelle: Arzt im Ländle, Ärztekammer Vorarlberg).

Die Honorarnote der Neurologischen Praxis Dr. Wiederin wird aufwandsbezogen erstellt, gerne wird Ihnen ein Kostenplan - Voranschlag zugeschickt. HIER klicken für einen Kostenvoranschlag Pro Minute Facharzt-Arbeitszeit am Patienten entstehen in der Praxis Kosten von Euro 3,1.- dazu kommen Aktenrecherche, Einholung wichtiger Vorbefunde, Literaturstudium bei seltener Fragestellung, Überweisungen mit Befundanforderung und gesetzlich geforderte medizinische Dokumentation. Diese Kosten wurden vom Steuerbüro errechnet und ergeben sich aus der Summe Ausbildung (16 Jahre), Fortbildung - Weiterbildung, Miete, Investitionen in Umbau- und Medizintechnik, Serviceverträge, Zinsen, Bankgebühren sowie aus einer Massen an Gebühren, Abgaben und Steuern, Lohnkosten, Sozialabgaben, Müllgebühr, Gemeindeumlage, ORF Gebühr, Heizung, Lift, Versicherungen etc, etc. Der Patient kann bar oder elektronisch bezahlen oder aber erhält die Honorarnote per Post und kann sie nach Überweisung beim jeweiligen Kostenträger einreichen. So es sich um eine unfallkausale Ursache der Beschwerden handelt, übernehmen wir die Kontaktaufnahme zwecks Kostenzusage mit dem Kostenträger. (Üblicherweise komplette Erstattung).